AGBs
1. Vertragsumfang
Allen Verträgen, die von FahrradbotInnen unter der registrierten Marke PinkPedals (im folgenden FahrradbotInnen) mit Kunden (im folgenden AuftraggeberIn) über die Versendung, Beförderung und Behandlung von Gütern abgeschlossen werden, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Mit der Auftragserteilung bestätigt der/die AuftraggeberIn die Kenntnis dieser AGB und erkennt diese ausdrücklich an. Stillschweigen des/der AuftraggeberIn gilt als Zustimmung. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungen
2.1. Preisvereinbarungen des/der AuftraggeberIn mit FahrradbotInnen beziehen sich stets nur auf die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Tarife. Diese erfährt der/die AuftraggeberIn bei Abgabe Ihrer Bestellung telefonisch oder persönlich und direkt bei ihren FahrradbotInnen.
2.2. Wird der Auftrag wieder entzogen, steht den FahhradbotInnen, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen eine angemessene Provision zu. (Stornogebühr)
2.3. Lehnt der Empfänger die Annahme der Sendung ab, so steht den FahrradbotInnen ein angemessenes Entgelt für die Rückbeförderung zu (bis zum vollem Auftragstarif).
2.4. Die FahrradbotInnen sind berechtigt Sendungen, die an den/die vom AuftraggeberIn bekannt gegebenen EmpfängerIn nicht zugestellt werden können oder wenn die Abgabestelle nicht besetzt ist, auf Kosten des Absenders bis zur Klärung der Sachlage einzulagern.
2.5. Die Definition und Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen sowie der jeweilige Leistungsrahmen sind in den, zum Vertragsabschluss aktuellen, Produktinformationen enthalten. Den FahrradbotInnen steht es frei Art, Weg und Mittel für den Transport zu wählen.
3. Ausgeschlossene Leistungen
3.1. Vom Transport ausgeschlossen sind mangels gesonderter, schriftlicher Vereinbarung folgende Sendungen:
a.) die nicht den Maßen entsprechen, insbesondere bei Überschreitung der darin angegebenen Maximalmaße- und Gewichte;
b.) die von besonderem Wert sind, insbesondere Edelsteine, Zahlungsmittel, Schmuck, Dokumente, Aktien, Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Scheck- und Kreditkarten, Wechsel, Sparbücher, sowie sonstige Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung oder Kraftloserklärungs- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können;
c.) deren Beförderung/Aufbewahrung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt;
d.) die Waffen, Explosivstoffe oder Militärgut enthalten;
e.) die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für Umwelt, Personen und/oder Tiere darstellen könnten;
f.) die sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren bzw. lebende Tiere enthalten;
g.) deren Inhalte als politisch sensibel betrachtet werden könnten;
h.) Sendungen mit fehlender oder unzureichender Empfängeradresse;
i.) Sendungen mit mangelnder Verpackung, wenn Gefahr besteht, dass die Ware dadurch beschädigt werden könnte;
3.2. Sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch die Übergabe von ausgeschlossenem Transportgut, durch den/die AuftraggeberIn (oder in dessen Auftrag) an FahrradbotInnen entstehen, unabhängig von etwaigem Verschulden, sind von dem/der AuftraggeberIn zu ersetzen.
3.3. Die FahrradbotInnen sind nicht verpflichtet Sendungen hinsichtlich eines Transportausschlusses zu prüfen. Des Weiteren kann die Annahme oder Beförderung von Produkten ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
4. Pflichten des/der AuftraggeberIn
4.1 Der/die AuftraggeberIn hat seine Adresse sowie die Adresse des Empfängers und etwaige Adressenänderungen den FahrradbotInnen unverzüglich anzuzeigen;
andernfalls ist die letzte den/der AuftraggeberIn bekannt gegebene Adresse maßgeblich.
4.2. Die von den FahrradbotInnen zu befördernden Güter müssen sachgemäß auf den Transport vorbereitet und transportsicher (bei Regen oder Schnee wasserfest), sowie kompakt verpackt werden.
4.3. Der/die AuftraggeberIn hat dafür zu sorgen, dass wichtige Sendungsdaten, mindestens aber Absender, genaue Empfängeradresse- und Name, sowie gewünschte Liefertermine (Zeitfenster) angegeben werden.
4.4. Des weiteren haftet der/die AuftraggeberIn dafür, dass der Sendung die gesetzlich, behördlich oder vertraglich jeweils vorgeschriebenen bzw. erforderlichen Begleitpapiere pflichtgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt beigelegt sind. Die Fahrradboten/innen sind nicht verpflichtet, zu prüfen ob die der Sendung beigefügten Papiere und die erteilten Auskünfte ausreichend und richtig sind.
5. Liefertermine
Zusagen über Abholfristen, Lieferfristen und Auslieferungstermine sind unverbindlich. Überschreitungen berechtigen den/die AuftraggeberIn nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die FahrradbotInnen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung zwischen AuftraggeberIn und FahrradbotIn über einen fixen Liefertermin vor und die Terminüberschreitung wurde von den FahrradbotInnen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
6. Haftung
6.1. Alle von FahrradbotInnen übernommenen Aufträge werden mit größter Sorgfalt behandelt und zuverlässig zugestellt. Sollte es widererwarten zur Beschädigung von Gütern, Lieferverzögerungen oder Verlust kommen, so haften FahrradbotInnen für sich im Falle leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung und lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Geltendmachung von ideellen Werten und mittelbaren Schäden ist keinesfalls möglich.
6.2. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Transportgutes und von Lieferterminüberschreitungen, hat der/die AuftraggeberIn dies den FahrradbotInnen spätestens bis 09.00 Uhr des nächsten Werktages schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Andernfalls können keine, wie auch immer gearteten, Ansprüche gegen die FahrradbotInnen geltend gemacht werden.
6.3. Für den Fall, dass ausgeschlossene Sendungen von der/die AuftraggeberIn (laut 3.ff.) ohne nachweisliche und schriftliche Kenntnisnahme seitens der FahrradbotInnen an den/die AuftragnehmerIn übergeben werden, ist die Haftung der FahrradbotInnen ausgeschlossen. Sollte dies die Haftung aufgrund gesetzlich zwingender Vorschriften nicht ausschließen, stellt die Unterlassung der Information der FahrradbotInnen durch den/der AuftraggeberIn, zumindest ein grobes Mitverschulden des/der AuftraggeberIn dar.
6.4. FahrradbotInnen haften nicht, für durch höhere Gewalt oder leichte Fahrlässigkeit verursachte Überschreitung von Lieferterminen bzw. verspätete Annahme oder Ablieferung, sowie Verlust und Beschädigung des Transportgutes.
6.5. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen hat der/die AuftraggeberIn die vollständige und unbeschädigte Übernahme der Sendung durch die FahrradbotInnen zu beweisen.
6.6. Für Schäden die im Vermögensbereich des/der AuftraggeberIn entstehen, oder für Folgeschäden jeder Art, haften die FahrradbotInnen nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind weiters Forderungen für Zölle und sonstige Abgaben.
6.7. Für Schäden die durch Diebstahl, Erpressung oder Raub entstehen übernehmen die FahrradbotInnen keine Haftung.
7. Datenschutz
Zur Sicherstellung der Transportleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die in Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden personenbezogenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und an andere Partner des Auftragnehmers, auch grenzüberschreitend, zu übermitteln.
Die Datenverarbeitung kann insbesondere auch im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote, die wir erbringen, vorgenommen werden. Soweit notwendig, sind wir berechtigt, Daten auch an staatliche Stellen, insbesondere Zollstellen, weiterzuleiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Auftraggebers zu verwenden und ausschließlich dem Auftraggeber zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln. Desgleichen bedarf eine Verwendung der überlassenen Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines derartigen schriftlichen Auftrages. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung
der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist auch für Daten von juristischen Personen und handelsrechtlichen Personengesellschaften einzuhalten. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der DSGVO ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet
oder Dritten unbefugt zugänglich werden. Der Auftragnehmer trägt für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen Vorsorge, dass der Auftraggeber die Bestimmungen auf Auskunft und das Recht auf Richtigstellung
oder Löschung, laut DSGVO gegenüber dem Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen.
Der Auftragnehmer ist nach Beendigung der Dienstleistung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben bzw. in dessen Auftrag für ihn weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren oder auftragsgemäß zu vernichten. Der Versender erklärt sich mit der Datenerfassung und -verarbeitung sowie -übermittlung nach obigen Maßgaben einverstanden.
8. Zahlung
Die Bezahlung der Leistung erfolgt per Barrechnung direkt bei der FahrradbotIn vor Ort oder per Monatsrechnung. Bei Barzahlung ist der Auftraggeber verpflichtet, den genauen Rechnungsbetrag bereitzuhalten.
9 . Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen die FahrradbotInnen sind binnen 14 Tagen ab der Ablieferung oder dem Zeitpunkt der geplanten Ablieferung gerichtlich geltend zu machen.
10. Zusatzvereinbarungen
Zum Abschluss von etwaigen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich die Schriftform als vereibart. Mündliche oder fernmündliche Nebenabsprachen oder Vereinbarungen können die Schriftform nicht ersetzen und haben somit keine Wirksamkeit. Demnach kann auch nicht nach mündlichen Vereinbarungen von der Schriftform abgegangen werden.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft und zieht dies nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der AGB nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann so auszulegen, wie es am ehesten dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages entspricht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Regelung ein.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wurde Graz vereinbart.
Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit den FahrradbotInnen gemäß
§ 14 KschG das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der/die AuftraggeberIn seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat.